Termine vergeben wir nach telefonischer Absprache.

Wir bemühen uns, Ihnen einen zeitnahen Termin zu geben. Wenn Sie uns telefonisch unter 0202-725 17 13 nicht erreichen, sind wir entweder in einer Behandlung oder nicht in der Praxis. Bitte sprechen Sie Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter, wir rufen Sie umgehend zurück.

Wichtig: Einen Behandlungstermin sollten Sie nur in dringenden Fällen, spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin absagen. Nicht rechtzeitig abgesagte und versäumte Termine stellen wir Ihnen zu 75% privat in Rechnung.

Unsere Behandlungszeiten sind:

Montag   Dienstag   Mittwoch   Donnerstag   Freitag  
07.00 - 11.00 h   09.00 - 13.00 h   07.00 - 12.00 h    09.00 - 13.00 h   09.00 - 13.00 h  
11.30 - 13.30 h 14.00 - 16.00 h 13.00 - 18.00 h 15.00 - 18.00 h 15.00 - 18.00 h

Schmuckbild

Wir nehmen uns für die Erstkonsultation von Erwachsenen und Kindern eine Stunde Zeit, für jede weitere Behandlung von Erwachsenen 45 bis 60 Minuten und von Kindern 30 bis 45 Minuten. Das Honorar für einen langen Termin beträgt 90 €, für einen kurzen Termin 50 €. Eine Ermäßigung für Geringverdiener ist in Ausnahmefällen möglich, bitte sprechen Sie uns hierfür persönlich an. Für die Rechnungsabwicklung haben wir die Abrechnungsstelle SoliPrax e.K. beauftragt.

Die Honorarkosten für Heilpraktikerleistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, allerdings übernehmen einige Kassen einen Teil der Kosten für Osteopathiebehandlungen. Der Bundesverband Osteopathie e.V. stellt auf seiner Homepage eine Liste der gesetzlichen Kassen bereit, die sich an den Kosten beteiligen. Die von den Kassen geforderten Vorraussetzungen zur Kostenübernahme erfüllen wir mit unserer Ausbildung (geprüft nach den BAO-Richtlinien, mind. 1.350 Ausbildungsstunden).

Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzverträge zur anteiligen Erstattung der Honorarkosten von Heilpraktikern an. Auf Wunsch beraten wir Sie hierzu gerne.

Die privaten Krankenkassen und Beihilfeversicherungen übernehmen die Kosten meist ganz oder anteilig. Sie erhalten eine Rechnung, die sich an die Höchstsätze der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) orientiert. Diese können Sie dann an die Krankenkasse, bzw. Beihilfe weiterleiten.

Generell gilt: Sie treten mit der Begleichung unserer Honorarforderungen in Vorleistung und regeln mögliche Kostenübernahmen Ihrer Krankenkasse selber!

Für schwangere Frauen und Eltern aus Wuppertal Wichlinghausen besteht die Möglichkeit, einen Teil der Behandlungskosten über die Winzig Stiftung mit Winzig$® abzurechnen. Informationen erhalten Sie hier.