Beitragsseiten

 

Die Honorarkosten für Heilpraktikerleistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, allerdings übernehmen einige Kassen einen Teil der Kosten für Osteopathiebehandlungen. Der Bundesverband Osteopathie e.V. stellt auf seiner Homepage eine Liste der gesetzlichen Kassen bereit, die sich an den Kosten beteiligen. Die von den Kassen geforderten Vorraussetzungen zur Kostenübernahme erfüllen wir mit unserer Ausbildung (geprüft nach den BAO-Richtlinien, mind. 1350 Ausbildungsstunden).

Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzverträge zur anteiligen Erstattung unserer Honorarkosten an (Osteopathie und Komplementärmedizin). Auf Wunsch beraten wir Sie hierzu gerne.

Die privaten Krankenkassen und Beihilfeversicherungen übernehmen die Kosten unserer heilpraktischen Leistungen (Osteopathie und Komplementärmedizin) meist ganz oder anteilig. Sie erhalten eine Rechnung, die sich an die Höchstsätze der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) orientiert. Diese können Sie dann an die Krankenkasse, bzw. Beihilfe weiterleiten.

Generell gilt: Sie treten mit der Begleichung unserer Honorarforderungen in Vorleistung und regeln mögliche Kostenübernahmen Ihrer Krankenkasse selber!

Für schwangere Frauen und Eltern aus Wuppertal Wichlinghausen besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für Osteopathiebehandlungen über die Winzig Stiftung mit Winzig$® abzurechnen. Informationen erhalten Sie hier.