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Wir bemühen uns, Ihnen einen zeitnahen Termin zu geben. Termine vergeben wir nach telefonischer Absprache.

Wenn Sie uns telefonisch unter 0202-725 17 13 nicht erreichen, dann sind wir entweder in einer Behandlung oder Sie rufen außerhalb unserer Telefonzeiten an (siehe unten). Sie können Ihre Nachricht auf den Anrufbeantworter sprechen und uns mitteilen, wann wir Sie erreichen können. Wir rufen Sie dann bald zurück.

Wichtig: Einen Behandlungstermin sollten Sie nur in dringenden Fällen, spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin absagen (für Termine an einem Montag bis spätestens den vorangehenden Freitag 12 Uhr). Nicht rechtzeitig abgesagte und versäumte Termine stellen wir Ihnen zu 75% privat in Rechnung.

Unsere Behandlungszeiten sind:

Montag   Dienstag          
Mittwoch   Donnerstag         Freitag  
08 - 18 h   08 - 18 h        08 - 18 h         08 - 18 h         08 - 15 h  

 
Darüber hinaus vereinbaren wir auch individuelle Termine mit Ihnen. Sprechen Sie uns gerne darauf an.


"Du musst Dein Ändern leben!"

 


 

Für eine osteopathische Behandlung nehmen wir uns 50-60 Minuten Zeit. In Einzelfällen kann es sein, dass wir eine kürzere Behandlungszeit benötigen. Dann sprechen wir das mit Ihnen ab und planen für einen Kurztermin 30 Minuten ein.

Unser Honorar richtet sich danach, bei welcher Krankenkasse Sie versichert sind. Bitte sprechen Sie dies mit uns bei Ihrer ersten Terminvereinbarung ab. Eine Ermäßigung für Geringverdiener ist in Ausnahmefällen möglich, bitte sprechen Sie uns hierfür ebenfalls an.

Die Behandlungsdauer und -kosten für Blutentnahmen und Methoden der Komplementärmedizin sind individuell. Wir schicken Ihnen auf Anfrage gerne eine Behandlungsempfehlung mit einer Auflistung der anfallenden Kosten.

Wir bitten Sie, das Honorar wenn möglich in bar zu begleichen, die Rechnung erhalten Sie per Email oder wunschgemäß per Post. Sie können das Honorar natürlich auch innerhalb einer 10-Tages-Frist auf unser Bankkonto überweisen.

 


 

Die Honorarkosten für Heilpraktikerleistungen werden nicht von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet, allerdings übernehmen einige Kassen einen Teil der Kosten für Osteopathiebehandlungen. Der Bundesverband Osteopathie e.V. stellt auf seiner Homepage eine Liste der gesetzlichen Kassen bereit, die sich an den Kosten beteiligen. Die von den Kassen geforderten Vorraussetzungen zur Kostenübernahme erfüllen wir mit unserer Ausbildung (geprüft nach den BAO-Richtlinien, mind. 1350 Ausbildungsstunden).

Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzverträge zur anteiligen Erstattung unserer Honorarkosten an (Osteopathie und Komplementärmedizin). Auf Wunsch beraten wir Sie hierzu gerne.

Die privaten Krankenkassen und Beihilfeversicherungen übernehmen die Kosten unserer heilpraktischen Leistungen (Osteopathie und Komplementärmedizin) meist ganz oder anteilig. Sie erhalten eine Rechnung, die sich an die Höchstsätze der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) orientiert. Diese können Sie dann an die Krankenkasse, bzw. Beihilfe weiterleiten.

Generell gilt: Sie treten mit der Begleichung unserer Honorarforderungen in Vorleistung und regeln mögliche Kostenübernahmen Ihrer Krankenkasse selber!

Für schwangere Frauen und Eltern aus Wuppertal Wichlinghausen besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für Osteopathiebehandlungen über die Winzig Stiftung mit Winzig$® abzurechnen. Informationen erhalten Sie hier.

 


 

Die Praxis Besenbruch kooperiert mit dem Verein Institut für Gesundheits- und Bewusstseinsentwicklung (gemeinnütziger Verein österreichischen Rechts, ZVR-Zahl 1835349689) und beauftragt diesen, zum Mehrwert der Praxistätigkeit Studien zu folgenden Projektinhalten durchzuführen, wie Gesundheitspflege und Selbsthilfe auf die physische sowie psycho-soziale Gesundheit des Menschen wirkt:

  • Gesundheitspflege und Selbsthilfe im osteopathischen und faszialen Sinne
  • Gesundheitspflege und Selbsthilfe für Eltern und Kind
  • Gesundheitspflege und Selbsthilfe zur Traumalösung
  • Gesundheitspflege und Selbsthilfe zur Immunstärkung
  • Co-Empowerment Studiengruppe - spirituelles Wachstum nach den Lehren des Twisted Hairs Sweet Medicne Sundance Path

Eine Fördermitgliedschaft im Verein kostet 120 € pro Jahr, eine ermäßigte Mitgliedschaft 60 €. Die Mitgliedschaft endet automatisch nach 12 Monaten und muss nicht von Ihnen gekündigt werden.
Wenn Sie Interesse an einer Vereinsmitgliedschaft haben, dann sprechen Sie uns gerne an.


Auszug aus den Statuten über den Zweck dieses Vereins:

§2: Zweck des Vereins

Der Verein fördert die Belange der Allgemeinheit auf humanitärem, geistigem und materiellem Gebiet.

Um jetzigen und zukünftigen Generationen von Mensch, Tier- und Pflanzenwelt die Möglichkeit zu geben, ein friedvolles, nachhaltiges, respektvolles und freies Dasein zu führen, ohne deren Bedürfnisse und Erfordernisse einzuschränken, stellt die Förderung, Erforschung, Erprobung, Entwicklung und Anwendung traditioneller, als auch völlig neuer Ansätze und Interpretationen im Bereich der humanen Kultur in ihrer Gesamtheit, insbesondere der Gesundheitspflege, der Pflege von alten, kranken und mit Gebrechen behafteten Personen in allen Facetten und Erscheinungsformen, der Kunst- und Kultur, des Natur,- Landschafts- und Tierschutzes, des Volkswohnungswesens, als auch der nachhaltigen, ressourcenschonenden Nutzung und Erhaltung von Kulturlandschaften unter Berücksichtigung ökonomischer und ökologischer Gesichtspunkte, das primäre Ziel des Vereins dar. Besonderes Augenmerk wird dabei auf die Unterstützung und Förderung von gemeinschaftlichen Lebensformen und dörflichen Gemeinschaften, sowie der gegenseitigen Wertschätzung gelegt. Ebenso ist die Förderung, Erhaltung und Anwendung traditionellen Handwerks und der Brauchtumspflege in allen bekannten und auch wiederentdeckten Formen, Gegenstand des Vereinswirkens.

Ein weiterer Aspekt des Vereinszweckes behandelt die Erforschung, Erprobung, Förderung, Entwicklung und Anwendung von Techniken, Vorgangsweisen und Ansätzen, die es ermöglichen, Berührungspunkte und gegenseitige Wirkungsweisen mit den Bereichen der AUS/WEITER/FORT/BILDUNG, der Sozialkompetenz, des Zusammenlebens, der Zusammenarbeit und des Zusammenwirkens von und in traditionellen, dörflichen Gemeinschaften, der Armutsbekämpfung, der Völkerverständigung, sowie der Selbsthilfe zu allen vorgenannten Themen zu visualisieren und zum Wohl von Mensch, Tier und Natur, für die Allgemeinheit zugänglich und nutzbar zu machen, als auch darüber zu bilden. Autarkie, Nachhaltigkeit und die Erhaltung alter Kultursubstanzen- und Landschaften, sowie die intensive Vernetzung mit Körperschaften ähnlicher Zielsetzung, finden gesamthaft Anwendung.

 



Es kommt immer wieder vor, dass es Menschen auf Grund ihrer finanziellen Lage schwer fällt, notwendige Behandlungen zu finanzieren. Und gleichzeitig gibt es Menschen, die in einer finanziell guten Lage sind.

Wenn letzteres bei Ihnen zutrifft und Sie Menschen mit geringem Einkommen unterstützen möchten, so dass sie ihre Behandlungen wahrnehmen können, dann sind Sie eingeladen, einen Solidaritätsbeitrag als Honorar zu zahlen. Der Betrag, den Sie über Ihre Rechnung hinaus zahlen, kommt in einen Fonds, den wir für Geringverdiener angelegt haben.

 


 

Kirschblüten


Es ist hilfreich, wenn Sie zu Ihrem Termin fogende Dinge mitbringen würden.

Zur Behandlung von Erwachsenen und Schulkindern:

  • ein großes Badehandtuch, auf dem Sie liegen können,
  • wenn vorhanden, bisherige Arzt- und Therapeutenberichte bzgl. Untersuchungsbefunde und Therapieverlauf und
  • das Behandlungshonorar in bar.

Ein Anliegen haben wir noch an Sie:
Bitte vermeiden Sie es, vor der Behandlung Parfüm und Körpercreme zu benutzen. Beides kann die körpertherapeutische Behandlung und einzelne Techniken erschweren.

Zur Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern:

  • eine saugfähige Unterlage und Windeln
  • Spielzeug für Ihr Kind,
  • den Mutterpass und das gelbe U-Heft ("Kinderuntersuchungsheft"),
  • wenn vorhanden, bisherige Arzt- und Therapeutenberichte bzgl. Untersuchungsbefunde und Therapieverlauf und
  • das Behandlungshonorar in bar.