Sie haben verschiedene Möglichkeiten, uns für Ihr Anliegen zu beauftragen:
- Sie wissen bereits, was Sie von uns wollen.
Zum Beispiel:
- eine Osteopathiesitzung,
- eine Infusion,
- eine Labordiagnostik,
- einen Aderlass,
- eine Metascan Analyse und Behandlung
- oder etwas anderes von unseren Fachgebieten
Vereinbaren Sie gerne einen Termin mit uns, wir werden eine entsprechende Anamnese, Untersuchung und Behandlung durchführen und das weitere Vorgehen mit Ihnen besprechen.
Sollten wir Ideen für eine sinnvolle weiterführende Untersuchung und Behandlung haben, dann werden wir Sie fragen, ob Sie unsere Empfehlung hören möchten. Bitte nehmen Sie sich selber und uns ernst. Wenn sie keine weitere Beratung haben möchten, dann sagen Sie es uns bitte und wir lassen Sie mit unseren Ideen in Ruhe. Andernfalls beraten wir Sie gerne. - Sie sind sich unsicher, welche Diagnostik und Behandlung für Sie die richtige ist.
Hierfür bieten wir Ihnen ein 30 minütiges Beratungsgespräch an. Wir hören uns Ihr Anliegen an, erheben eine kurze übersichtliche Anamnese und empfehlen Ihnen dann mögliche nächste Schritte. Selbstverständlich geben wir Ihnen einen Überblick über die ungefähren Kosten der Untersuchungen und Behandlungen. - Sie möchten einen komplementärmedizinischen Gesundheitcheck durchführen lassen.
Hierfür nehmen wir uns 90 Minuten Zeit, um folgende Untersuchungen durchzuführen:
- ausführliche Anamnese
- körperliche Untersuchung
Blutdruck, Puls, Blutzucker und Nierenscreening
Sauerstoffsättigung des Blutes, Abhören von Lunge, Herz und Bauch
osteopathische Untersuchung incl. Relfexstatus
- Kapillarmikroskopie
- Säure-Basenmessung nach Jörgensen
- Metascan Analyse
- Blutabnahme für eine Screening-Laboranalyse
Großes Blutbild
Vitaminprofil incl. Co-Enzym Q10
Mineralstoffstatus incl. Schwermetalle
Omega-3-Index
Artherosklerose Risiko (LipoproteinA, Homocystein)
Oxidativer Stress Screening (Lipidperoxide, oxidiertes LDL)
- Stuhluntersuchung (Mikrobiom)
Anschließend besprechen wir mit Ihnen die Untersuchungsergebnisse und erstellen auf Wunsch mit Ihnen zusammen einen Behandlungsplan.
Wir bemühen uns, Ihnen einen zeitnahen Termin zu geben. Termine vergeben wir nach telefonischer Absprache: 0202-725 17 13 oder per Email: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!.
Wichtig: Wir vereinbaren mit Ihnen vertraglich, dass Sie einen Behandlungstermin nur in dringenden Fällen, spätestens 24 Stunden vor dem Behandlungstermin absagen (für Termine an einem Montag bis spätestens den vorangehenden Freitag 12 Uhr).
Nicht rechtzeitig abgesagte und versäumte Termine stellen wir Ihnen zu 80% privat in Rechnung. Dies gilt auch für akute Krankheiten (außer Krankenhauseinweisung).
Bitte benutzen Sie folgende Klingeln:
Hr. Lütz: Klingel 4
Fr. Hagemann: Klingel 3
Fr. Burmeister: Klingel 3
Leider kommt es immer häufiger zu kurzfristigen Terminabsagen auf Grund von Erkältungen oder anderer Atemwegsinfekten. Wenn Ihr Termin kurzfristig abgesagt wird, können wir ihn in den meisten Fällen nicht weiter vergeben, was uns enorme Kosten verursacht. Daher bitten wir um Ihr Verständnis, dass wir auch in einem solchen Fall Ihren ausfallenden Termin mit 80% der Honorarkosten berechnen (Einzelfallausnahmen sind natürlich in begründeten schweren Fällen möglich).
In unserer Praxis verfügen wir über Methoden, die effektiv und nachweislich zur Vorbeugung und Behandlung u.a. von Erkältungs- und Atemwegsinfekten eingesetzt werden. Wir bieten Ihnen daher an, dass Sie im akuten Krankheitsfall Ihren geplanten Termin zur Behandlung Ihres Infektes wahrnehmen. Denn insbesondere zu Beginn eines Infekts ist die "Friedberger Grippeinfusion", die vor 20 Jahren von dem Friedberger Arzt Dr. med. Rainer Spichalsky erstmalig beschrieben wurde und seither erfolgreich angewendet wird, äußerst effektiv. Die Erfahrung zeigt, dass bei 1-2 maliger Wiederholung der Infusion der Infekt entweder gar nicht oder deutlich vermindert ausbricht. Zusätzlich setzen wir die Physikalische Gefäßtherapie BEMER ein, um den Regenerationsprozess zu fördern.
Wenn Sie Ihren ursprünglich geplanten 60 Minuten Termin nicht wahrnehmen können, stattdessen den Termin für die Akutbehandlung Ihrer Erkrankung nutzen, dann haben wir keinen Terminausfall und werden Ihnen auch nur die Kosten der Infusion (und ggf. zusätzlicher Methoden) in Rechnung stellen und nicht das Honorar für die ursprünglich geplante Behandlung, welches in der Regel höher ist als die Akutbehandlung.
Das Honorar für unsere Heilpraktikerleistungen beträgt zur Zeit pro Stunde 100,00 bis 115,00 € - je nach Versicherungsstatus (in begründeten Einzelfällen können wir mit Ihnen ein geringeres Honorar absprechen). Während eine osteopathische Sitzung in der Regel 60 Min. umfasst, kann es bei den anderen komplementärmedizinischen Angeboten deutlich kürzere oder auch längere Behandlungszeiten geben. Diese sind dem Stundenhonorar angepasst.
Bitte beachten Sie, dass zu unseren Leistungen z.T. Fremdkosten hinzu kommen, auf die wir keinen Einfluss haben (Labor, Medikamente, Präparate u.a.). Wir erstellen Ihnen vor jeder Behandlung eine Empfehlung mit einer Auflistung der anfallenden Kosten.
Wir bitten Sie, das Honorar wenn möglich in bar zu begleichen, die Rechnung erhalten Sie per Email oder wunschgemäß per Post (zzgl. 1,50 € Portokosten). Sie können das Honorar natürlich auch innerhalb einer 10-Tages-Frist auf unser Bankkonto überweisen.
Das Honorar für Heilpraktikerleistungen wird von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht erstattet, allerdings übernehmen einige Kassen einen Teil der Kosten für Osteopathiebehandlungen. Der Bundesverband Osteopathie e.V. stellt auf seiner Homepage eine Liste der gesetzlichen Kassen bereit, die sich an den Kosten beteiligen. Die von den Kassen geforderten Vorraussetzungen zur Kostenübernahme erfüllen wir mit unserer Ausbildung (geprüft nach den BAO-Richtlinien, mind. 1350 Ausbildungsstunden).
Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzverträge zur anteiligen Erstattung unserer Honorarkosten an (Osteopathie und Komplementärmedizin). Auf Wunsch beraten wir Sie hierzu gerne.
Die privaten Krankenkassen und Beihilfeversicherungen übernehmen die Kosten unserer heilpraktischen Leistungen meist ganz oder anteilig (Osteopathie und Komplementärmedizin). Sie erhalten eine Rechnung, die sich an die Höchstsätze der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) orientiert. Diese können Sie dann an die Krankenkasse, bzw. Beihilfe weiterleiten.
Für schwangere Frauen und Eltern aus Wuppertal Wichlinghausen besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für Osteopathiebehandlungen über die Winzig Stiftung mit Winzig$® abzurechnen. Informationen erhalten Sie hier.
Bitte beachten Sie:
Sie treten mit der Begleichung unserer Honorarforderungen in Vorleistung und regeln mögliche Kostenübernahmen Ihrer Krankenkasse selber!
Es ist hilfreich, wenn Sie zu Ihrem Termin fogende Dinge mitbringen würden.
Zur Behandlung von Erwachsenen und Schulkindern:
- ein großes Badehandtuch, auf dem Sie liegen können,
- wenn vorhanden, bisherige Arzt- und Therapeutenberichte bzgl. Untersuchungsbefunde und Therapieverlauf und
- wenn möglich, das Behandlungshonorar in bar.
Ein Anliegen haben wir noch an Sie:
Bitte vermeiden Sie es, vor der Behandlung Parfüm und Körpercreme zu benutzen. Beides kann die körpertherapeutische Behandlung und einzelne Techniken erschweren.
Zur Behandlung von Säuglingen und Kleinkindern:
- eine saugfähige Unterlage und Windeln
- Spielzeug für Ihr Kind,
- den Mutterpass und das gelbe U-Heft ("Kinderuntersuchungsheft"),
- wenn vorhanden, bisherige Arzt- und Therapeutenberichte bzgl. Untersuchungsbefunde und Therapieverlauf und
- wenn möglich, das Behandlungshonorar in bar.
