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Das Honorar für Heilpraktikerleistungen wird von den gesetzlichen Krankenkassen leider nicht erstattet, allerdings übernehmen einige Kassen einen Teil der Kosten für Osteopathiebehandlungen. Der Bundesverband Osteopathie e.V. stellt auf seiner Homepage eine Liste der gesetzlichen Kassen bereit, die sich an den Kosten beteiligen. Die von den Kassen geforderten Vorraussetzungen zur Kostenübernahme erfüllen wir mit unserer Ausbildung (geprüft nach den BAO-Richtlinien, mind. 1350 Ausbildungsstunden).

Darüber hinaus bieten die gesetzlichen Krankenkassen Zusatzverträge zur anteiligen Erstattung unserer Honorarkosten an (Osteopathie und Komplementärmedizin). Auf Wunsch beraten wir Sie hierzu gerne.

Die privaten Krankenkassen und Beihilfeversicherungen übernehmen die Kosten unserer heilpraktischen Leistungen meist ganz oder anteilig (Osteopathie und Komplementärmedizin). Sie erhalten eine Rechnung, die sich an die Höchstsätze der GebüH (Gebührenordnung für Heilpraktiker) orientiert. Diese können Sie dann an die Krankenkasse, bzw. Beihilfe weiterleiten.

Für schwangere Frauen und Eltern aus Wuppertal Wichlinghausen besteht die Möglichkeit, einen Teil der Kosten für Osteopathiebehandlungen über die Winzig Stiftung mit Winzig$® abzurechnen. Informationen erhalten Sie hier.

Bitte beachten Sie:
Sie treten mit der Begleichung unserer Honorarforderungen in Vorleistung und regeln mögliche Kostenübernahmen Ihrer Krankenkasse selber!